Seit dem 1. Januar gilt die neue Richtlinie für die Bezuschussung von Beratungsleistungen. Auch junge junge Unternehmen – direkt nach der Gründung – können diese Förderung in Anspruch nehmen. Bezuschusst werden bis zu 50 % der Beratungskosten von maximal 3.500 €. Für unterschiedliche Beratungsinhalte können nacheinander bis zu 5 Anträge gestellt werden (maximal 2 pro Jahr).

Junge Unternehmen innerhalb des ersten Jahres nach Gründung müssen für die Antragstellung im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder der Wirtschaftsförderungsgesellschaft führen.

Weitere Informationen finden Interessierte hier oder direkt bei den Ansprechpartner*innen der GründungsOffensive Paderborn.