Mit der erweiterten Meistergründungsprämie NRW wird die Existenzgründung oder die Unternehmensnachfolge in Handwerksberufen noch attraktiver. Ziel ist, den Bestand der Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen langfristig zu sichern und die Zahl der Neugründungen zu steigern.

So wird die Grundförderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von bislang max. 10.500 Euro auf bis zu max. 11.500 Euro erhöht. Für die Übernahme eines bestehenden Betriebes wird zusätzlich ein Bonus von 2.000 Euro gewährt. Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind. Die mögliche Gesamtförderung (inkl. beider Boni) steigt somit auf insgesamt 16.000 Euro.

Der Kreis der Antragsberechtigten wird auf Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation (gemäß 7 Absatz 2 Handwerksordnung und § 50 c Absatz 1 Handwerksordnung) ausgedehnt.

Fristen für Mittelabrufe und Nachweise können verlängert werden: Bei Geburt eines Kindes um 3 Monate und bei Bezug von Elterngeld um 12 Monate (auf Antrag bei der LGH).

Um die Passgenauigkeit der Förderung zu erhöhen, werden ab dem 01.01.2025 folgende Höchstgrenzen festgelegt:

  • Neugründungen (bzw. tätige Beteiligung bei Neurgründung): Förderfähige Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel sind auf bis zu 100.000 Euro begrenzt.
  • Betriebsübernahmen (bzw. tätige Beteiligungen bei Betriebsübernahmen): Förderfähige Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel dürfen bis zu 250.000 Euro betragen.

Nicht zuwendungsfähig sind dabei Investitionen in bauliche InfrastrukturPersonalausgabenUnternehmerlohn und Barausgaben. Grundlage ist der jeweils gestellte Antrag.

Weitere Informationen findet ihr hier.

Weiterhin gilt:

Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals. Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung. Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei den zuständigen Handwerkskammern sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.