Gründungszuschuss: Vermittlungsvorrang wird nicht mehr geprüft
Eine gute Nachricht für alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten: Seit 1.1.2023 gehört die Prüfung des "Vermittlungsvorrangs" durch die Agentur für Arbeit der Vergangenheit an.