Eine gute Nachricht für alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten: Seit 1.1.2023 wird der „Vermittlungsvorrang“ durch die Agentur für Arbeit nicht mehr geprüft. Das bedeutet, dass Gründungsinteressierte – sofern sie alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen – den Gründungszuschuss erhalten können, auch wenn der Arbeitsmarkt diverse Jobangebote für sie bietet. Im vergangenen Jahr mussten etliche Anträge mit dem Hinweis auf frei verfügbare Stellen abgelehnt werden.

Weitere Infos gibt`s in unserem Netzwerk bei der Agentur für Arbeit und den Gründungsberater:innen der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.