Ab dem 1. August weitet die Bürgschaftsbank NRW die bewährte ExpressBürgschaft auch auf die Finanzierungen von Gründungen und Unternehmensnachfolgen aus. Bestimmte qualitative und quantitative Kriterien sind Voraussetzung dafür, dass die Entscheidung über die Bürgschaft innerhalb von fünf Tagen gefällt werden kann. Dazu gehören eine gute persönliche Eignung der Antragstellenden, eine solide Kapitaldienstfähigkeit, eine „saubere“ Schufameldung und eine Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von unter 4 % bei Übernahmen bzw. 4,5 % bei Neugründungen. Weitere Details finden sich auf den Seiten der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.